Verwaltungsstrafrecht
Wien

Strafverfügung erhalten? Jetzt handeln.

Sie haben ein behördliches Schreiben erhalten, eine Strafverfügung, ein Straferkenntnis oder einen Bescheid? Dann haben Sie meist nur sehr kurz Zeit, oft nur zwei Wochen, um zu reagieren. Wer zu spät handelt, verliert sein Recht auf ein Rechtsmittel.

DGRA prüft für Sie, ob die Strafe gerechtfertigt ist – und was Sie jetzt tun können.

Haben Sie dieses Schreiben erhalten?

Viele Menschen erhalten Post von Behörden und wissen nicht, was sie damit anfangen sollen. Typische Schreiben im Verwaltungsstrafrecht sind z.B.:

Was bedeutet eine Strafverfügung, einfach erklärt:

Eine Strafverfügung ist ein behördlicher Bescheid, mit dem eine Geldstrafe für einen angeblichen Regelverstoß verhängt wird. Sie wird nicht von einem Gericht, sondern von einer Verwaltungsbehörde ausgestellt, zum Beispiel vom Magistrat Wien, der Bezirkshauptmannschaft oder der Landespolizeidirektion.

Typische Bereiche, in denen Strafverfügungen ergehen:

Wichtig:
Eine Strafverfügung ist kein Urteil und nicht automatisch rechtskräftig. Sie haben das Recht, Einspruch zu erheben.

Diese Fristen dürfen Sie nicht versäumen

Das ist der entscheidende Punkt, den viele Menschen unterschätzen:

Gegen eine Strafverfügung können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch erheben.

Versäumen Sie diese Frist, wird die Strafverfügung rechtskräftig und Sie haben keine Möglichkeit mehr, sich zu wehren.

Was nach einem fristgerechten Einspruch passiert:

Handeln Sie daher sofort, wenn Sie ein behördliches Schreiben erhalten.

Führerscheinentzug in Wien,
was jetzt zu tun ist

Der drohende Verlust des Führerscheins ist für viele Menschen mehr als ein rechtliches Problem, er betrifft den Alltag, den Job, die Familie.

Typische Situationen, die zum Führerscheinentzug führen können:

Was viele nicht wissen: Auch beim Führerscheinentzug gibt es rechtliche Möglichkeiten. Ein frühzeitig eingeschalteter Anwalt kann prüfen, ob Verfahrensfehler vorliegen, die Verhältnismäßigkeit der Strafe hinterfragen und in vielen Fällen eine Reduktion oder Abwendung des Entzugs erreichen.

Je früher Sie handeln, desto mehr Spielraum bleibt.

Typische Verwaltungsübertretungen in Wien

Im Verwaltungsstrafrecht gibt es eine Vielzahl von Übertretungsbereichen. Häufige Fälle, mit denen DGRA konfrontiert wird:

Im Verkehrsbereich:

Außerhalb des Verkehrs:

Auch Unternehmen und Geschäftsführer können von Verwaltungsstrafen betroffen sein, etwa wenn Mitarbeiter gegen Vorschriften verstoßen und keine klaren internen Zuständigkeiten dokumentiert sind.

Was kann DGRA für Sie tun?

DGRA übernimmt die rechtliche Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren, von der ersten Prüfung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Konkret bedeutet das:

Prüfung der Strafe Wir prüfen, ob die Strafverfügung oder das Straferkenntnis rechtlich korrekt ist, ob Verfahrensfehler vorliegen, ob die Beweise ausreichen und ob die Strafe verhältnismäßig ist.

Einspruch & Vertretung Wir erheben fristgerecht Einspruch und vertreten Sie im gesamten Verfahren, vor der Behörde, im Beschwerdeverfahren und wenn nötig vor dem Verwaltungsgericht.

Beratung & Strategie Nicht immer ist ein Einspruch der richtige Weg. Manchmal ist eine rasche Klärung oder eine Verhandlungslösung sinnvoller. Wir beraten Sie ehrlich über Chancen und Risiken.

Unternehmen & Geschäftsführer Bei betrieblichen Verwaltungsübertretungen prüfen wir die persönliche Verantwortlichkeit und entwickeln eine Verteidigungsstrategie.

DGRA steht für:

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können die Kosten für die anwaltliche Vertretung ganz oder teilweise gedeckt sein. Das gilt oft auch für Verwaltungsstrafverfahren, je nach Versicherungsprodukt und Vertragsinhalt.

Tipp: DGRA kümmert sich um die Abwicklung der Deckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Warum DGRA? Erfahrung, Klarheit, schnelles Handeln.

Im Verwaltungsstrafrecht zählt vor allem eines: Zeit. Wer zu spät reagiert, verliert Rechte, oft unwiederbringlich.

DGRA begleitet Sie vom ersten Schreiben bis zum Abschluss des Verfahrens. Wir prüfen die Rechtslage sachlich, erklären Ihnen verständlich, welche Möglichkeiten Sie haben, und handeln ohne Verzögerung.

Erfahrungsgemäß gilt

Wer selbst versucht, behördliche Bescheide zu beantworten, macht oft inhaltliche oder formale Fehler, die sich später nicht mehr korrigieren lassen. Ein Anwalt einzuschalten – am besten sofort – ist fast immer die klügere Entscheidung.

Häufige Fragen zum Verwaltungsstrafrecht in Wien (FAQ)

Was ist eine Strafverfügung und was muss ich jetzt tun?

Eine Strafverfügung ist ein behördlicher Bescheid über eine Geldstrafe. Sie haben das Recht, innerhalb von zwei Wochen Einspruch zu erheben. Tun Sie nichts, wird die Strafe rechtskräftig. Lassen Sie die Strafverfügung daher sofort prüfen.

In der Regel zwei Wochen ab Zustellung der Strafverfügung. Diese Frist ist absolut, sie kann nicht verlängert werden.

Die Strafverfügung tritt außer Kraft und es wird ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Sie haben dann das Recht auf Anhörung und anwaltliche Vertretung.

Wird eine rechtskräftige Geldstrafe nicht bezahlt, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe. Deshalb ist es wichtig, vor Ablauf der Einspruchsfrist zu handeln, nicht erst danach.

Das hängt vom Einzelfall ab. Oft gibt es Verfahrensfehler, unklare Beweise oder unverhältnismäßige Strafen, die zu einer Reduktion oder Einstellung führen können. DGRA prüft das für Sie, kostenlos im Erstgespräch.

Die Strafverfügung ergeht direkt von der Behörde, oft ohne vorheriges Verfahren. Das Straferkenntnis folgt nach einem ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren und ist formeller. Gegen beide Bescheide gibt es rechtliche Möglichkeiten.

Ja, das ist möglich. Erfahrungsgemäß ist es jedoch riskant, behördliche Verfahren ohne juristische Unterstützung zu führen. Fehler im Verfahren lassen sich später oft nicht mehr korrigieren.

Hier ist schnelles Handeln besonders wichtig. Ein Anwalt kann prüfen, ob der Entzug rechtlich haltbar ist, Verfahrensfehler vorliegen oder die Strafe unverhältnismäßig ist. In vielen Fällen lässt sich der Entzug reduzieren oder abwenden.

Ja. Nach dem Verwaltungsstrafgesetz können auch juristische Personen und Geschäftsführer für Verstöße im Betrieb haftbar gemacht werden, auch wenn der Verstoß durch einen Mitarbeiter begangen wurde.

Ja, sowohl für die Verfolgung als auch für die Vollstreckung gelten Verjährungsfristen. Ob eine Verjährung eingetreten ist, hängt vom konkreten Fall ab. DGRA prüft das im Erstgespräch.

Im Verwaltungsstrafrecht geht es um Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften (z. B. Verkehrsregeln, Gewerbevorschriften). Die Verfahren werden von Behörden geführt, nicht von Strafgerichten. Die Sanktionen sind meist Geldstrafen.

Sofort, spätestens wenn Sie Post von einer Behörde erhalten haben. Bei drohendem Führerscheinentzug, hohen Geldstrafen, Unfällen mit Personen- oder Sachschaden oder mehrfachen Übertretungen ist anwaltliche Unterstützung dringend zu empfehlen.

Kontakt

Sie haben eine Strafverfügung oder einen Bescheid erhalten und wissen nicht, was zu tun ist? Lassen Sie Ihre Situation von DGRA prüfen, schnell, klar und unverbindlich.